Das Rechtsverhältnis zwischen Gast (Mieter) und Vermieter regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB sowie den folgenden Mietbedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Jeder Mieter der des Ferienhauses erkennt mit der Buchung für sich und die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an.
Das Ferienhaus wird nur für befristete Mietverhältnisse angeboten. Kleinere Haustiere sind nur nach Absprache erlaubt; nicht erlaubtes Mitbringen von Haustieren führt zur Kündigung des Mietverhältnisses. Der vertragliche Mieter haftet für die von ihm eingebrachten Gäste. Er hat alle Mitreisenden über die AGB zu informieren und gegebenenfalls eine Gruppen-Reise-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Mietvertrag kommt erst durch die fristgerechte Überweisung des in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Betrages auf das Konto des Vermieters zustande.
Bei kurzfristigen Buchungen gilt der Gastaufnahmevertrag als abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit: am Anreisetag ab 15 Uhr, am Abreisetag bis 11 Uhr. Wird das Mietobjekt entgegen einer Absprache mit dem Vermieter erst nach 11 Uhr verlassen, muss die Miete für einen weiteren Tag bezahlt werden.
Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Er verpflichtet sich, während der Mietzeit durch sein oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste entstandene Schäden unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Das Ferienhaus wird nach jeder Abreise überprüft. Für eventuelle Mängel und Schäden wird jeweils der letzte Mieter haftbar gemacht. Der Mieter ist verpflichtet, eine sachgerechte Benutzung des Inventars sicherzustellen. Für Schäden durch nicht sachgerechte Benutzung haftet der Mieter. Offenes Feuer und Rauchen ist in dem gesamten Ferienhaus untersagt.
Die Benutzung des Inventars, insbesondere von elektrischen Geräten und Fahrrädern, erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Nebenkosten für Heizung, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten. Für die Endreinigung werden dem Mieter 40 € in Rechnung gestellt. Handtücher werden einmalig bereitgestellt, gehören aber nicht zur Grundausstattung der Ferienunterkunft, können jedoch gegen Aufpreis erneuert werden.
RÜCKTRITT/ STORNIERUNG: Beim Rücktritt vom Vertrag oder Nichtanreise bemüht sich der Vermieter, die frei gewordene Wohnung weiterzuvermieten. Sollte dies nicht gelingen, fallen Stornierungsgebühren wegen Nichterfüllung an. Stornierungen bis zu 28 Tagen vor Anreisedatum werden mit 0 % in Rechnung gestellt. Ab 27 Tagen vor Anreisedatum werden Stornierungen mit 20 % der gesamten Mietkosten dem Mieter in Rechnung gestellt, ab 15 Tagen mit 40 % , ab 10 Tagen mit 60 %, ab 5 Tagen mit 80 % und ab 4 Tagen mit 100 %.
Bei Verlust des Schlüssels durch den Gast entstehen Aufwand und Kosten für den Austausch der Schlösser. Diese werden mit 80 € zulasten des Gastes in Rechnung gestellt.
Rücktritt durch den Vermieter:
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn sich der Mieter in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermieter aus wichtigem Grund, so hat er Anspruch auf den gesamten Mietpreis, inklusive aller Nebenkosten. Falschangaben über Anzahl und Zusammensetzung der Mitreisenden gelten als besonderer Kündigungsgrund.
Es gelten die allgemeinen Schadensersatzvorschriften im BGB. Hinweis: Vor allem an Steckdosen gilt die übliche Vorsicht. Eltern haften für ihre Kinder.
Gewährleistung:
Wird das Ferienhaus nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen, kann der Mieter Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es der Mitwirkung des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Die Vermietung des Ferienhauses ist eine Dienstleistung. Das allgemeine Mietrecht findet keine Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.